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Back to school
Die Ferien sind (zumindest im Osten) gerade vorbei, die Schu le bestimmt wieder den Tagesablauf der Kinder. Und der eigentliche „Schultag“ beginnt schon mit dem Weg dorthin und birgt mitunter einige Gefahren am Weg. Deshalb sollte der Schulweg am besten bereits in den Ferien von den Eltern gemeinsam mit dem Nachwuchs geübt worden sein. Aber auch unter dem Schuljahr ist es ratsam, mit den Kindern des Öfteren mitzugehen, um neu entstandene Gefahrenstellen (etwa Baustellen) zu erkennen und darauf zu reagieren.
Viele ältere Schulkinder steigen auch bald auf Fahrrad, E-Scooter oder Tretroller um. Worauf hier von rechtlicher Seite geachtet werden muss, haben wir im Kasten links zusammengefasst. „Egal ob die Kinder zu Fuß oder mit einem Fortbewegungsmittel unterwegs sind, die Devise heißt immer: Üben, üben, üben!, rät ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Patricia Prunner.
„Kinder können aufgrund ihrer Größe den Verkehr nicht so gut überblicken sowie Geschwindigkeiten, Entfernungen und Gefahren nicht so gut einschätzen wie Erwachsene“, erklärt Prunner. Sie weiß auch, was sonst noch am Schulweg beachtet werden muss – egal, mit welchem Gefährt dieser bestritten wird.
Übung macht den Meister. Wie bereits erwähnt, spielt das Üben des Schulweges eine große Rolle. Es braucht sechs bis zehn Wiederholungen, bis alle Gefahrensituationen auch als solche erkannt werden. Lob und positive Anmerkungen helfen den Kindern, schneller zu lernen. Kontraproduktiv sind Ungeduld und Drohungen – das verunsichert nur. Auf keinen Fall sollte den Kindern Angst gemacht werden – so werden sie nie die Routine erlangen, die es für den Schulweg braucht.
Die angesprochenen Gefahrensituationen wie Abbieger bei Ampeln sollten mit dem Kind gemeinsam aufgespürt und erklärt werden, warum bestimmte Situationen gefährlich sind. Wurde der Schulweg ausreichend geübt, ist es hilfreich, die Rollen zu tauschen und sich vom Kind führen zu lassen. Dabei soll es erklären, was es am Schulweg warum tut. „Kinder lernen durch Nachahmung, daher ist wichtig, auch im Alltag vorzuleben, wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält“, weiß die Verkehrspsychologin. Insbesondere gilt das bei Straßenüberquerungen, Ampeln, Zebrastreifen sowie Ein- und Ausfahrten.
Kürzer nicht gleich sicherer. Jener Weg mit den wenigsten Straßenüberquerungen ist der sicherste, auch wenn dafür länger gebraucht wird. Apropos Zeit: Dem Kind unbedingt Zeit geben, das heißt, in der Früh rechtzeitig in die Schule schicken und am Nachmittag sollte es keine starren Zeiten geben, wann das Kind zu Hause sein muss. Besser ist es, die Kids lassen sich Zeit, um sicher anzukommen.
„Die Devise beim Schulweg lautet: Üben, üben üben!“
Mag. Patricia Prunner,
ARBÖ-Verkehrspsychologin
Ausrüstung. Unbedingt auf gute Sichtbarkeit achten: Kleidung und auch Schultaschen sollten reflektierende Materialien haben. Kinderwarnwesten, reflektierende Schnapparmbänder und Anhänger sind in den ARBÖ-Prüfzentren erhältlich. Absolute No-Gos am Schulweg, aber auch generell im Verkehr: Smartphones. Diese am Weg besser in der Tasche lassen.
Ein letzter Tipp der Verkehrspsychologin: In Echtzeit üben! Das Verkehrsaufkommen sollte beim Erlernen ähnlich sein, wie es das Kind dann tatsächlich erlebt.
„E-Bike-Fahrende ohne Helm haben ein elfmal höheres Verletzungsrisiko!“
Dipl.-Ing. Klaus Robatsch,
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Streitthema Helmpflicht. Helmpflicht gilt für Kinder bis zwölf Jahren bei (E-)Fahrrädern und E-Scootern (siehe Kasten Seite 33). Der ARBÖ plädiert ebenso wie das Kuratoriumfür Verkehrssicherheit (KFV) für eine Helmpflicht für E-Bike-Fahrende und E-Scooter-Fahrende, da die Geschwindigkeit oft unterschätzt wird. Die Gefahr von Verletzungen ist bei diesen Fortbewegungsmitteln um einiges höher, wie Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, ausführt: „E-Bike-Fahrende ohne Helm haben im Vergleich zu EBike-Fahrenden mit Helm ein elfmal höheres Risiko für eine Schädel-Hirnverletzung.“
Um die Menschen und besonders auch Jugendliche zu animieren, einen Helm zu tragen, braucht es eine verstärkte Bewusstseinsbildung. „Vielfach bedarf es für E-Bike-Nutzende vermutlich nur eines kleinen Motivationsschubs, denn bereits jetzt ist vielen die erhöhte Gefahr durchaus bewusst, wie Erhebungen des KFV zeigen. Demnach liegt die Helmtragequote bei Fahrrädern erst bei 41 Prozent, bei E-Bikes aber schon bei 62 Prozent.“ Auch hier ist es sinnvoll, dass Eltern ihren Sprösslingen ein gutes Vorbild sind und Helm tragen.
-EG
Nur am Gehsteig: Scooter, Tretroller & Co.
Scooter und Tretroller zählen zu den spielzeugähnlichen Gefährten, wie auch Skateboards, Longboards und Kickboards. Sie werden mit reiner Muskelkraft betrieben und dürfen ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Fußgänger dürfen aber nicht gefährdet werden. Achtung: Radwege sind für Scooter und Tretroller ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße. Kinder unter acht Jahrenbenötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.
E-Scooter & Fahrrad
Für E-Scooter gelten die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Die elektrisch betriebenen Roller und das Fahrrad dürfen nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr herrscht Helmpflicht.
Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder eines Fahrrads ohne Aufsichtsperson (16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt und im Besitz eines Fahrradausweises ist. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichtes vorne und eines roten Lichtes hinten verpflichtend.
E-Scooter und Fahrad müssen StVO-konform folgendermaßen ausgestattet sein: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb), Glocke sowie einem nach vorne gerichtetem weißem Licht und einem roten Rücklicht.
Schultasche am Rad: So gehts!
Ist die Schultasche vollgepackt und sehr schwer, kann es schwierig werden, damit Fahrrad zu fahren. ARBÖ-Partner woom hat einige Tipps zusammengestellt, damit die Schultasche nicht zur Gefahr wird:
- Das Radfahren (vor allem das Abbiegen und Bremsen) mit der Schultasche vorab trainieren.
- Schultasche immer über beiden Schultern tragen und Schultergurte fest anziehen. Dies verhindert, dass die Schultasche baumelt und so das Gleichgewicht beeinträchtigt wird.
- Brust- und Beckengurte bieten zusätzlichen Halt.
- Schultasche richtig packen: Schwere Dinge wie Bücher immer nahe am Rückenteil positionieren.
- Gepäckträger. Radelt das Kind regelmäßig in die Schule, lohnt sich die Anschaffung eines Fahrradkorbes oder Gepäckträgers.
Gefahrlos üben: ARBÖ-Radübungsplatz
Bevor im Straßenverkehr mit dem Rad gefahren wird, ist es unerlässlich, sehr gut Radfahren zu können. Fühlt sich das Kind unsicher oder muss sich zu sehr darauf konzentrieren, das Gleichgewicht zu halten, ist es noch nicht bereit für den Straßenverkehr. Der Radübungsplatz im ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum (Wien 22, Schillingstraße 18) bietet die Möglichkeit, Kindern das sichere Verhalten im Straßenverkehr näherzubringen. Auch die Radfahrprüfung kann hier absolviert werden.
Infos: Tel. 050-123-2917 oder fsz.wien(at)arboe.at.