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CO2 sparen bringt bares Geld

THG-Quote. E-Auto-Besitzer können sich bares Geld vom Staat holen. Das Zauberwort hierfür heißt Treibhausgasminderungsprämie, kurz THG.

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Die österreichische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Emissionsausstoß um jährlich rund sieben Prozent zu senken, um bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Dazu gibt es gesetzlich festgelegte Einsparungsquoten. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, sollen den Emissionsausstoß reduzieren oder wenigstens kompensieren. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, drohen Strafzahlungen.

Die Neuauflage der österreichischen Kraftstoffverordnung sieht nun vor, dass Unternehmen, die mehr CO2 als erlaubt emittieren, ab 2024 für jede zusätzliche Tonne CO 2 600 Euro Strafzahlung leisten müssen.

In weiterer Folge sollen Besitzer und Besitzerinnen von E-Autos für ihr eingespartes CO2 mit der sogenannten Treibhausgasminderungsprämie – kurz THG-Prämie – belohnt werden. Am Ende des Tages bedeutet dies bares Geld – und das können bis zu 900 Euro pro Jahr sein.

Geld vom Staat. Worum geht es genau? Den THG-Quotenanteil, also quasi die einem Geldwert zugeordnete Menge an eingespartem CO2, kann der E-Autobesitzer verkaufen. Etwa an Unternehmen, denen ihrerseits eine CO2-Senkung nicht möglich ist und die dies durch Zertifikaterwerb kompensieren müssen.

Die THG-Quote ist in der Kraftstoffverordnung geregelt und gilt seit 1. Jänner 2023. Dadurch wird es für Besitzer und Besitzerinnen eines Elektroautos in Österreich möglich, eine jährliche THG-Prämie zu beantragen. Bedeutet quasi: Geld zurück vom Staat. Ob dies künftig auch für E-Mopeds und E-Motorräder gelten wird, ist noch offen. Dafür gibt es verschiedene Anbieter, bei denen man für sein E-Auto einen Antrag für eine THGPrämie beantragen kann. Für die THGPrämie sind jeweils die Besitzer- und Besitzerinnen von E-Autos antragsberechtigt, sofern die elektrisch betriebenen Fahrzeuge auf diese zugelassen sind. Die Höhe der Prämie orientiert sich nicht am tatsächlichen Stromverbrauch des jeweiligen E-Fahrzeuges, vielmehr wird hierfür eine „Verbrauchspauschale“ von 1500 kWh (vom Ministerium festgelegt) herangezogen. Mit jährlichen Anpassungen ist in Folge zu rechnen.

 

Erich Groiss, ARBÖ-Experte
 

"Private Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich für die THG-Prämie über Drittanbieter registrieren. Die transparente Datenbank des BVe und der WKO hilft, den passenden Anbieter zu finden."

Antrag stellen

Wie kann man die THG-Prämie beantragen? Privatpersonen können die THG-Prämie selbst nicht beantragen. Die Antragstellung muss über einen sogenannten THG-Quotenhändler erfolgen. Elektroautobesitzer/-innen müssen sich online bei einem Quotenhändler registrieren sowie eine Kopie des Zulassungsscheins (egal ob Papier- oder Scheckkartenbescheinigung) ihres E-Autos auf der jeweiligen Homepage des Quotenhändlers hochladen. Ein Vergleichsportal Bundesverband eMobility Austria und der Wirtschftskammer Österreichs listet die Anbieter auf (siehe Kasten rechts). Auf dieser unabhängigen Plattform werden die Top-Anbieter aus Österreich ojektiv nach einheitlichen Kriterien verglichen und in einem Ranking nach garantierter Auszahlungshöhe gegenübergestellt. 

Auf dieser Plattform finden Sie einen aktuellen Vergleich der THG-Händler in Österreich: 

Da die Anbieter differenziert kalkulieren, fallen die Prämienauszahlungen demnach unterschiedlich hoch aus. Abgerechnet wird am Ende des Jahres – für heuer also erst 2024. Manche Anbieter versprechen das Prämi- engeld auch innerhalb weniger Wochen. Für Privatpersonen gilt: Das aus der THG-Prämie erhaltene Geld ist nur steuerfrei bis zur derzeit gültigen Mindestgrenze von 730 Euro jährlich. Wer beispielsweise zwei E-Autos besitzt und für beide eine THG-Prämie begehrt, liegt darüber.
Sicher ist aber: Wer ein Elektro- Auto fährt, bekommt damit Geld zurück!