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Neues aus dem Schilderwald

Schilda. Mit der 33. StVO-Novelle kommen mit 1. Oktober auch neue Verkehrszeichen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuzugänge.

Verkehrszeichen 1: Schulstraße
 

DIESES ZEICHEN zeigt den Beginn einer Schulstraße an. Ab diesem Schild gelten besondere Regelungen, damit die Fußgänger vor Schulen besser geschützt sind. Ab- und Zufahren ist nur Schülertransporten, Krankentransporten, den Fahrzeugen der Müllabfuhr und des Straßendiensts, dem öffentlichen Sicherheitsdienst, der Feuerwehr, dem Pannendienst, den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Anrainern gestattet. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Radfahrer. In diesem Bereich gilt Schritttempo.

Verkehrszeichen 2: Sackgassen
 

SEIT 1. OKTOBER sind die Verkehrsschilder bei Sackgassen präzisiert. So wird mittels Piktogramm darauf hingewiesen, ob Fußgänger weitergehen können und ob für Radfahrer eine Durchfahrt möglich ist.

Verkehrszeichen 3: Fahren bei Rot für Radfahrer
 

EINE ERLEICHTERUNG gibt es für Radfahrerinnen und Radfahrer: Bei roten Ampeln, wo diese Zusatztafeln angebracht sind, müssen diese nicht mehr warten. Die Tafeln mit grünem Pfeil nach rechts oder geradeaus zeigen an, dass das Rechtsabbiegen bei Rot beziehungsweise das Geradeausfahren bei T-Kreuzungen erlaubt sind.

Unbedingt beachten: Vor der Weiterfahrt müssen Radfahrer stehenbleiben und sich vergewissern, ob der Weg frei ist.

Verkehrszeichen 4: E-Ladestationen
 

KOMMT IHNEN dieses Schild im Straßenverkehr unter, ist die nächste E-Ladestation nicht mehr weit. Im blauen Rand wird die Entfernung bis zur E-Tankstelle gezeigt. Dieses Schild darf auf derselben Straße nur einmal innerhalb von 1000 Metern in der gleichen Fahrtrichtung angebracht werden.

Verkehrszeichen 5: Gemeinsamer Schutzweg und Radfahrerüberfahrt
 

DIESES ZEICHEN kennzeichnet die Fortsetzung eines Geh- und Radwegs sowie eines gemeinsam geführten Geh- und Radwegs für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer. Fahrzeuglenker müssen die Überquerung für die Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden ermöglichen.