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Mazda‘s Plan zur Elektrifizierung
Mazda hat seinen mittelfristigen Management-Plan bis 2030 aktualisiert. Der japanische Hersteller erneuert darin sein Bekenntnis zum Erreichen der CO2-Neutralität in allen Geschäftsbereichen bis 2050 und kündigt die weitere Elektrifizierung seines Fahrzeugprogramms an. Das Umfeld, in dem Automobilhersteller tätig sind, hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verändert. Das gilt insbesondere für Europa mit dem wachsenden Anteil elektrifizierter Fahrzeuge und den damit verbundenen gesetzlichen Regelungen. Um auf diese Veränderungen flexibel reagieren zu können, legt Mazda einen Drei-Phasen-Plan bis 2030 vor. Ab sofort bis zum Jahr 2024 wird sich das Unternehmen in Phase eins darauf konzentrieren, gegenüber Veränderungen im Geschäftsumfeld widerstandsfähiger zu werden. Dazu fokussiert sich Mazda auf die Stärkung von Technologieentwicklung und Lieferketten sowie auf eine weitere Kostensenkung.
Übergang zur Elektrifizierung
In den Jahren 2025 bis 2027 will das Unternehmen in Phase zwei angesichts anspruchsvollerer Vorschriften speziell in Europa die Elektrifizierung seiner Modellpalette vorantreiben. Dazu gehören sowohl die Verfeinerung und Nutzung der Elektrifizierungs- und Produktionstechnologien von Mazda als auch die weltweite Einführung neuer batterieelektrischer Fahrzeuge.
Der Übergang zur Elektrifizierung soll in der dritten Phase bis 2030 abgeschlossen sein. Dies soll mit Hilfe von Kooperationen erreicht werden. Batterien wird Mazda weiterhin von seinen Partnerunternehmen wie Panasonic beziehen. Zusätzlich zu den bestehenden Lieferanten hat Mazda kürzlich mit Envision AESC, einem japanischen Gemeinschaftsunternehmen, die Lieferung von Batterien für die Elektroautoproduktion in Japan vereinbart. Da Mazda mittelfristig weitere batterieelektrische Modelle auf den Markt bringt, wird das Unternehmen auch Möglichkeiten prüfen, in die Batterieherstellung zu investieren. Darüber hinaus hat Mazda mit verschiedenen Partnern eine gemeinsame Entwicklung und Produktion hocheffizienter elektrischer Antriebe vereinbart.