Reisen und Freizeit
Neue Regeln bei Verkehr und Reisen in Europa
Europa erlebt derzeit tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Verkehrs- und Tourismusgesetze – und das betrifft sowohl Autofahrer als auch Reisende. In einem umfassenden Maßnahmenpaket modernisieren Länder wie Frankreich, Großbritannien, Deutschland und weitere europäische Nationen ihre Mautsysteme, Umweltzonen und Einreisebestimmungen. Gleichzeitig verschärfen Länder wie Italien ihre Verkehrsregeln deutlich, während touristische Highlights in Destinationen wie Venedig, Trevi-Brunnen oder Dubrovnik mit neuen Zugangsbeschränkungen und Gebühren konfrontieren.
Hier ein detaillierter Überblick über die neuesten Entwicklungen – von elektronischen Mautsystemen und Umweltzonen bis hin zu strengen Bußgeldern bei Verkehrsverstößen und aktualisierten Einreisebestimmungen.
Frankreich: Elektronisches Mautsystem im Free-Flow-Verfahren
In den kommenden Jahren wird Frankreich sein Mautsystem grundlegend modernisieren – der Wechsel zum Free-Flow-System steht bevor. Künftig können Mautgebühren ausschließlich elektronisch bezahlt werden, was eine bargeldlose Abwicklung und eine effizientere Verkehrsführung ermöglicht. Bereits jetzt sind drei Abschnitte im Einsatz, darunter die A13 von Mantes bis Caen in der Normandie, die seit Dezember letzten Jahres erfolgreich auf das neue System umgestellt wurde.
Diese Neuerung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Verkehrssektors und stellt sowohl Fahrer als auch Betreiber vor neue Herausforderungen und Chancen im Umgang mit moderner Technologie.
Umweltzone Paris: Die verkehrsberuhigte Zone (ZLT) ist ab April 2025 dauerhaft 0-24h aktiv.
Großbritannien & Nordirland: Neue elektronische Reisegenehmigung ab April
Ab April müssen Reisende, die nach Großbritannien oder Nordirland einreisen möchten, neben einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorweisen. Die ETA kostet 10 britische Pfund und ist für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Die Beantragung gestaltet sich modern und unkompliziert: Über Google Play oder den Apple App Store können die meisten Reisenden ihren Antrag digital einreichen. Für Personen ohne Handy bietet die offizielle Website gov.uk eine alternative Möglichkeit zur Beantragung.
Weitere wichtige Informationen zu den neuen Einreisebestimmungen für Großbritannien und Nordirland sind unter www.visitbritain.com verfügbar. Diese Neuerung ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung und Modernisierung der Grenzkontrollen und unterstreicht den Trend zu einem reibungsloseren und effizienteren Reiseprozess.
Griechenland: Eintrittsgebühren für Kreuzfahrtpassagiere eingeführt
Seit Jahresbeginn gilt in Griechenland für alle Kreuzfahrtpassagiere, die die Inseln besuchen, eine Eintrittsgebühr zwischen 1 und 20 Euro. Die konkrete Gebühr richtet sich dabei nach der Saison – ob Haupt- oder Nebensaison – sowie der jeweiligen Destination. Mit dieser Maßnahme will Griechenland den Tourismus regulieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt der kulturellen und natürlichen Ressourcen der Inseln leisten.
Ungarn: Neue Zusatzgebühr bei fehlender Vignette und fehlerhaften Angaben
Seit Jahresbeginn gilt in Ungarn eine neue Zusatzgebühr, die dann fällig wird, wenn der Fahrzeughalter keine gültige Vignette vorweisen kann oder weder für das Zugfahrzeug noch für den Anhänger eine korrekte Straßenbenützungsgebühr entrichtet wurde. Zudem müssen Fahrer mit zusätzlicher Gebühr rechnen, wenn falsche Angaben zum Kennzeichen oder Ländercode gemacht werden oder die Gültigkeitsdauer der E-Vignette abgelaufen ist bzw. noch nicht begonnen hat.
Weitere hilfreiche Informationen sowie eine detaillierte Kostenaufstellung der Zusatzgebühr sind auf der Homepage der geschlossenen Dienstleistungs-AG unter "Zusatzgebühren | Nationale Mauterhebung" abrufbar.
Polen: Umweltzone in Krakau ab 1. Juli 2025 in Kraft
Ab dem 1. Juli 2025 wird in Krakau eine Umweltzone eingeführt. Künftig müssen Fahrzeuge die festgelegten LEZ-Anforderungen (Low Emission Zone) erfüllen, um in die Innenstadt zu fahren. Die entsprechenden Bestimmungen sind unter „ZTP Kraków“ abrufbar und regeln, welche Fahrzeuge zugelassen sind und welche Emissionsstandards eingehalten werden müssen.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Luftqualität in der polnischen Metropole zu verbessern und den Verkehr nachhaltiger zu gestalten. Autofahrer, die in den betroffenen Bereich einfahren möchten, sollten sich frühzeitig über die aktuellen Regelungen und erforderlichen Zertifikate informieren.
Deutschland: 37 Umweltzonen – Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen
In Deutschland wurden nun insgesamt 37 Umweltzonen ausgewiesen, in die ausschließlich Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette einfahren dürfen. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern und den Ausstoß schädlicher Emissionen zu reduzieren. Autofahrer, die in die betroffenen Zonen einfahren möchten, müssen daher sicherstellen, dass ihr Fahrzeug die entsprechenden Umweltstandards erfüllt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Umweltzonen und den Zulassungsbedingungen finden Sie unter: Umweltzonen in Deutschland | Umweltbundesamt.
Slowakei: Neue Vignettenpreise – Kurzzeitvignette günstiger, Jahresvignette teurer
In der Slowakei gibt es Preisänderungen bei den Vignetten: Die 10-Tages-Vignette wird von 12 Euro auf 8,10 Euro günstiger, während der Preis der Jahresvignette von 60 Euro im Jahr 2024 auf 90 Euro im heurigen Jahr steigt. Diese Anpassungen sollen einerseits den kurzzeitigen Verkehrsbedürfnissen entgegenkommen und andererseits die Einnahmen aus der Mauterhebung optimieren. Autofahrer sollten sich über die neuen Konditionen informieren, um bei der Einhaltung der Mautpflicht keine Überraschungen zu erleben.
Kroatien: Verschiebung der E-Vignette, ganzjährige Preiserhöhung und verkehrsberuhigte Zone in Dubrovnik
In Kroatien wurde die Einführung der E-Vignette für PKW sowie der elektronischen Mautbox (ENC) für LKW auf das Jahr 2026 verschoben. Zudem wird die ursprünglich für die Ferienzeit geplante 10%-ige Preiserhöhung nun auf das gesamte Jahr ausgeweitet, was zu einer dauerhaften Anpassung der Mautgebühren führt.
In Dubrovnik gilt außerdem eine verkehrsberuhigte Zone: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, Mietwagen sowie Taxis – letztere sind auf 700 Fahrzeuge beschränkt – erhalten keinen Zutritt. Diese Maßnahmen sollen sowohl den Verkehrsfluss in den historischen Innenstädten verbessern als auch die Lebensqualität in den touristisch stark frequentierten Gebieten erhöhen.
Italien: Neuerungen im Tourismus und verschärfte Verkehrsregelungen
Italien hat in zwei Bereichen – Tourismus und Verkehrsrecht – umfassende Änderungen eingeführt, die Autofahrer und Besucher gleichermaßen betreffen. Während in beliebten Touristenzielen wie Venedig und dem Trevi-Brunnen neue Zugangsbeschränkungen und Gebührenregelungen gelten, treten ab dem 1. Januar 2025 auch deutlich striktere Verkehrsregelungen in Kraft.
Tourismus: Eintrittsgebühren und Zugangsbeschränkungen
Venedig:
- Eintritt für Tagestouristen:
Tagestouristen müssen künftig an 54 Tagen im Jahr eine Eintrittsgebühr entrichten – eine Verdopplung im Vergleich zu 29 Tagen im Jahr 2024. - Gebührenstaffelung:
- 5 € pro Tag bei Buchung bis zum vierten Tag vor Anreise (bei einer Buchung 1–3 Tage vor Ankunft gelten andere Konditionen).
- 10 € pro Tag bei späterer Buchung (ab 4 Tage vor Ankunft).
Trevi-Brunnen:
- Zugangsbeschränkung:
Nur 400 Personen dürfen sich gleichzeitig im Bereich des Trevi-Brunnens aufhalten. - Eintritt und Besichtigungsdauer:
Besucher zahlen einen Eintritt von 2 € und haben zudem eine Besichtigungsdauer von 30 Minuten für das Denkmal.
Zusätzlich wurde eine verschärfte Straßenverkehrsordnung bereits in Kraft gesetzt (vgl. E-Mail vom 20.12.2024), die weitere Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Sicherheit beinhaltet.
Verkehrsrechtliche Neuerungen ab 01.01.2025
Die ab Jahresbeginn geltenden Regelungen in Italien bringen teils drastische Änderungen bei Verstößen im Straßenverkehr:
Alkohol und Drogen am Steuer
- Blutalkoholwert 0,5 bis 0,8 Promille:
- Bußgeld zwischen 573 und 2.170 €
- Führerscheinentzug für 3 bis 6 Monate
- Blutalkoholwert 0,8 bis 1,5 Promille:
- Strafen verdoppeln sich
- Mögliche Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
- Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
- Blutalkoholwert über 1,5 Promille:
- Geldstrafe zwischen 1.500 und 6.000 €
- Führerscheinentzug für 1 bis 2 Jahre
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr
- Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre
- Wiederholung:
- Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Fahrzeugs
- Drogen am Steuer:
- Sofortiger Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren
Strafen bei Verkehrsunfällen
- Tödlicher Unfall unter Alkohol-/Drogeneinfluss:
- Haftstrafen zwischen 2 und 7 Jahren
- Unfälle mit schwerwiegenden Verstößen und Verletzungen:
- Bei schweren Verletzungen: 3 Monate bis 1 Jahr Haft
- Bei sehr schweren Verletzungen: 1 bis 3 Jahre Haft
- Für schwerwiegende Verstöße insgesamt: Strafen zwischen 3 bis 7 Jahren je nach Schweregrad
Geschwindigkeitsüberschreitungen
- 10 – 40 km/h zu schnell:
- Bußgeld von 173 bis 694 €
- 40 – 60 km/h zu schnell:
- Bußgeld von 543 bis 2.170 €
- Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten
- Über 60 km/h zu schnell:
- Bußgeld von 845 bis 3.382 €
- Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten
Handy am Steuer
- Erster Verstoß:
- Bußgeld zwischen 250 und 1.000 €
- Führerscheinentzug für eine Woche bei mindestens 10 Punkten im Führerscheinregister
- Bei weniger als 10 Punkten: Führerscheinentzug für 15 Tage
- Wiederholungstäter:
- Bußgelder bis zu 1.400 €
- Führerscheinentzug bis zu 3 Monate
- Abzug von 8 bis 10 Punkten
Verstöße gegen Ampel- und Parkregeln
- Überfahren einer roten Ampel:
- Bußgeld von 177 € (vorher 167 €)
- Falschparken:
- Bußgeld von 45 € (vorher 42 €)
Regelungen für E-Scooter, Fahrräder und Motorräder
- E-Scooter:
- Einführung von Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht
- Fahrverbot außerhalb von Ortschaften
- Fahrräder:
- Verpflichtung zum Befahren neuer Radwege
- Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen
- Lichtpflicht bei Nacht
- Motorisierte Zweiräder:
- Verstärkte Schutzmaßnahmen für Fahrer
Mit diesen Neuerungen setzt Italien auf eine umfassende Modernisierung und Verschärfung der Regelungen sowohl im touristischen Bereich als auch im Straßenverkehr. Autofahrer und Besucher sollten sich frühzeitig über die aktuellen Bestimmungen informieren, um Bußgelder und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.